Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig vom 23. Februar 2023
Derzeit liegt die schriftliche Fassung des Urteils der Berufungsverhandlung noch nicht vor. Sobald dieses veröffentlicht ist, werden wir dieses in einer Zusammenfassung hier darstellen.
Wie aber aus der Zusammenfassung unter Aktuelles ersichtlich, war die Berufungsverhandlung für das Land Schleswig-Holstein und dem Kreis Pinneberg ein voller Erfolg.